Was „allgemein beeidigt“ wirklich heisst
Nicht selbst erklärt. Vom Landgericht abgenommen.
Beeidigt wird man nicht durch eine Prüfung allein und schon gar nicht durch Selbsterklärung. Ein Landgericht nimmt den Eid ab — darauf, Übersetzungen treu und gewissenhaft anzufertigen und das, was im Termin gesagt wird, vollständig und unverfälscht zu übertragen. Der Eid gilt allgemein, also für alle künftigen Aufträge, und nicht nur für einen einzelnen Fall.
Praktisch heisst das: Ich darf einer Übersetzung den Beglaubigungsvermerk anfügen und sie mit Stempel und Unterschrift versehen. Genau das ist der Unterschied zwischen einem übersetzten Text und einem Dokument, das ein Amt entgegennimmt.


