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04Beeidigung & Register

Unter Eid.Nachprüfbar. Allgemein beeidigter Übersetzer für Arabisch und Deutsch — Landgericht Darmstadt, Justiz-PersonId 49172.

Allgemein beeidigter Übersetzer beim Landgericht Darmstadt, geführt in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen. Was das für dein Dokument bedeutet — und warum es in ganz Deutschland zählt.

Landgericht Darmstadt. Justiz-PersonId 49172. Registerstand 05.09.2023
Kapitel 01Das Datenblatt

Ein Eintrag sagt mehr als ein Siegelbild.

Auf vielen Übersetzer-Seiten stehen Logos und Versprechen. Hier steht die Nummer, unter der du nachschauen kannst.

justiz-dolmetscher.de aufrufen ↗
Name
Azzab Ragab
Status
Allgemein beeidigter Übersetzer
Beeidigende Stelle
Landgericht Darmstadt, Hessen
Sprachen
Arabisch ⇄ Deutsch
Justiz-PersonId
49172
Registerstand
05.09.2023
Geltung
Bundesweit — § 142 Abs. 3 ZPO
Kapitel 02Was dahintersteckt

Fünf Dinge, die du über die Beeidigung wissen solltest.

01

Was „allgemein beeidigt“ wirklich heisst

Nicht selbst erklärt. Vom Landgericht abgenommen.

Beeidigt wird man nicht durch eine Prüfung allein und schon gar nicht durch Selbsterklärung. Ein Landgericht nimmt den Eid ab — darauf, Übersetzungen treu und gewissenhaft anzufertigen und das, was im Termin gesagt wird, vollständig und unverfälscht zu übertragen. Der Eid gilt allgemein, also für alle künftigen Aufträge, und nicht nur für einen einzelnen Fall.

Praktisch heisst das: Ich darf einer Übersetzung den Beglaubigungsvermerk anfügen und sie mit Stempel und Unterschrift versehen. Genau das ist der Unterschied zwischen einem übersetzten Text und einem Dokument, das ein Amt entgegennimmt.

02

Warum eine Beeidigung aus Hessen in Bayern gilt

§ 142 Abs. 3 ZPO — dasselbe Papier zählt in Erding wie in Hamburg.

Meine Beeidigung stammt vom Landgericht Darmstadt. Diese Frage kommt fast bei jedem ersten Gespräch: Zählt das hier überhaupt?

Ja. Beglaubigte Übersetzungen von in Deutschland beeidigten Übersetzern sind nach § 142 Abs. 3 ZPO bundesweit anzuerkennen — unabhängig davon, welches Landgericht den Eid abgenommen hat. Das Standesamt Erding, das Landratsamt, eine Hochschule in Hamburg oder eine Behörde in Nordrhein-Westfalen nehmen dieselbe Übersetzung. Ein Wohnsitz- oder Bundeslandwechsel macht sie nicht ungültig.

Falls eine Stelle dennoch zögert: Sag mir Bescheid. Ich nenne dir die Fundstelle und, wenn nötig, meinen Registereintrag zum Nachschlagen.

03

Der Eintrag, den du nachschlagen kannst

Du musst mir nichts glauben. Der Eintrag ist öffentlich.

Die Justizverwaltungen der Länder führen eine gemeinsame Datenbank aller beeidigten Dolmetscher und Übersetzer. Wer dort nicht steht, ist nicht beeidigt — so einfach ist die Prüfung. Mein Eintrag trägt die Justiz-PersonId 49172, Registerstand 05.09.2023.

Mit dem Gesetz über die allgemeine Beeidigung von gerichtlichen Dolmetschern (GDolmG) wurden die Anforderungen bundesweit vereinheitlicht und die Einträge entsprechend fortgeschrieben. Du musst mir das nicht glauben: Der Eintrag ist öffentlich einsehbar.

Nahaufnahme der gebundenen Kante eines Dokumentensatzes mit Papiersiegel und Bandverschluss
Woran man sie erkennt

Vermerk, Stempel, Unterschrift — das macht aus Text ein Dokument.

Symbolbild: gebundener dokumentensatz, nahaufnahme — keine Aufnahme einer ausgefertigten Übersetzung.

04

Verschwiegenheit gehört dazu

Berufspflicht, nicht Kleingedrucktes.

Was ich in einem Termin höre und was in deinen Unterlagen steht, bleibt dort. Für beeidigte Dolmetscher ist die Verschwiegenheit Teil der Berufspflichten, nicht ein Versprechen im Kleingedruckten.

Deine Dokumente werden nur so lange aufbewahrt, wie es für den Auftrag und die gesetzlichen Fristen nötig ist. Du kannst jederzeit verlangen, dass Kopien gelöscht werden.

05

Neutralität ist keine Distanz

Ich übertrage, was gesagt wird. Nicht, was gut klingt.

Ein Dolmetscher ist keine Partei. Ich berate dich nicht juristisch, ich färbe nichts ein und ich fasse nichts zusammen, was jemand ausführlich gesagt hat. Genau das macht die Übertragung vor Gericht und Behörde verwertbar.

Was ich sehr wohl tue: dir vorher erklären, wie der Termin abläuft, worauf die Stelle achtet und welche Unterlagen du dabeihaben solltest. Dieses Vorwissen ist erlaubt — und es entscheidet oft darüber, ob ein Termin in einem Anlauf durchgeht.

Kapitel 03Der Unterschied

Vermittlung oder Mensch — du merkst es spätestens im Termin.

Über eine Agentur

  • Du schreibst einer Adresse, nicht einer Person.
  • Wer übersetzt, erfährst du meist nicht.
  • Rückfragen laufen über eine Zwischenstelle — und dauern.
  • Der Aufschlag der Vermittlung zahlst du mit.
  • Für den Termin vor Ort wird jemand disponiert, den du vorher nie gesprochen hast.

Direkt bei mir

  • Du sprichst von Anfang an mit dem, der übersetzt und dolmetscht.
  • Rückfragen gehen am selben Tag hin und zurück.
  • Kein Aufschlag für eine Zwischenstelle.
  • Wir klären vorab, was deine Stelle konkret verlangt.
  • Im Termin sitzt die Person neben dir, mit der du vorher telefoniert hast.

Konkret wird das auf den Leistungsseiten: Dolmetschen bei Gericht, Behörde, Standesamt und Notar sowie beglaubigte Übersetzungen von Urkunden und Zeugnissen. Was ein Auftrag kostet, steht in der Preisliste.

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Noch unsicher?

Ruf an und frag, bevor du etwas beauftragst.

Zwei Minuten am Telefon ersparen dir oft einen zweiten Behördengang. Ich sage dir, was deine Stelle braucht — auch dann, wenn es am Ende kein Auftrag für mich ist.